Die Ausstattung von Kampfrichtern darf ausschließlich mit dem rot-weißen FLVW-Logo auf der Vorderseite sowie dem Schriftzug „KAMPFRICHTER“ mittig zwischen den Schulterblättern veredelt werden. Vor der Bestellung ist zwingend eine Abstimmung mit der FLVW Marketing GmbH erforderlich, da derzeit ein zentrales Ausstattungskonzept erarbeitet wird. So können mögliche Überschneidungen und Konflikte frühzeitig vermieden werden.