Wichtige Informationen
Sponsoren-/Partnereinbindung
Die Einbindung von Sponsoren und Partnern auf der Teamausstattung ist grundsätzlich durch die FLVW Marketing GmbH genehmigen zu lassen. Hierfür ist eine entsprechende Vereinbarung zur Textilausstattung mit der FLVW Marketing GmbH abzuschließen. Anfragen können per E-Mail an adidas@flvw-marketing.de gerichtet werden. Die Einbindung direkter Wettbewerber der bestehenden FLVW-Partner ist nicht zulässig.
Schiedsrichter
Bei der Ausstattung von Schiedsrichtern darf im offiziellen Spielbetrieb ausschließlich das rot-weiße Kreislogo verwendet werden. Für interne Veranstaltungen, wie beispielsweise Weiterbildungen oder Schulungen, ist auch die Verwendung der monochromen Logovarianten gestattet.
Kampfrichter (Achtung)
Die Ausstattung von Kampfrichtern darf ausschließlich mit dem rot-weißen FLVW-Logo auf der Vorderseite sowie dem Schriftzug „KAMPFRICHTER“ mittig zwischen den Schulterblättern veredelt werden. Vor der Bestellung ist zwingend eine Abstimmung mit der FLVW Marketing GmbH erforderlich, da derzeit ein zentrales Ausstattungskonzept erarbeitet wird. So können mögliche Überschneidungen und Konflikte frühzeitig vermieden werden.
Unzulässige Anwendungen
Die Verwendung des FLVW-Kreislogos auf Textilien oder Produkten anderer Sportartikelhersteller als adidas ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Anbringung des Kreislogos auf Sportbekleidung und Ausstattungsartikeln konkurrierender Marken.