Regeln zur Verbindung der Bildmarke mit ergänzendem Text
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Das Logo kann in definierten Anwendungsfällen mit zusätzlichem Text kombiniert werden – beispielsweise bei Veranstaltungsbezeichnungen, Projektkennzeichnungen oder ergänzenden Erläuterungen. Die Kombination darf die Integrität des Logos nicht beeinträchtigen. Die Bildmarke bleibt stets das führende Element.
Das Logo steht links vom ergänzenden Text. Der Text richtet sich an der vertikalen Mittelachse der Bildmarke aus. Diese Anordnung eignet sich für Funktionsbezeichnungen, Organisationsbereiche oder formale Kennzeichnungen. Die Bildmarke bleibt das führende Element.
Größenverhältnis in der Horizontalanordnung
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Die Höhe des ergänzenden Textes beträgt 0,4 der Logohöhe (h). Dieses Verhältnis stellt sicher, dass das Logo visuell dominiert und das Gesamtbild ausgewogen bleibt. Abweichungen vom definierten Größenverhältnis sind nicht zulässig.
Das Logo steht oberhalb des Textes. Der Text ist zentriert ausgerichtet. Diese Variante eignet sich für Titelanwendungen oder plakative Umsetzungen, bei denen eine klare Hierarchie gewünscht ist.
Größenverhältnis in der Zentralanordnung
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Die zentrierte Variante hat immer einen seitlichen Abstand von einer Logobreite. Der Abstand nach unten zum Text beträgt 1/4 Logohöhe. Der Text muss immer eine Gesamtbreite von 3 Logobreiten aufweisen.